Kaiserschnitt – verhindert er Spastische Lähmung bei Neugeborenen?


Um es vorneweg zu sagen: Nein, die  Vermeidung oder zumindestens ein selteneres Auftreten von spastischen Lähmungen bei Neugeborenen durch den Kaiserschnitt, hat nicht stattgefunden. Doch dies war eine der großen Hoffnungen, die mit dem Kaiserschnitt verbunden waren.

Es gibt inzwischen viele Studien dazu und nun wurde eine Metastudie von der  Australian Collaborative Cerebral Palsy Research Group, des  Robinson Institutes, der Universität von Adelaide veröffentlicht. Dabei wurden die Daten aller bisher dazu veröffentlichten Studien, mit  mehr als 3,800 Fällen Spastischer Lähmung und fast  1.7 Millionen gesunder Kinder, analysiert.

Das Ergebniss ist eindeutig: Das Risiko einer spastischen Lähmung wird durch den Kaiserschnitt, egal, ob geplant oder Notkaiserschnitt, nicht verringert. Veröffentlicht wird die gesamte Studie  in der Dezemeberausgabe des Journals Obstetrics & Gynecology.

Bislang war angenommen worden, dass eine Spastische Lähmung, die Folge von Geburtskomplikationen und Sauerstoffmangel während der Geburt ist. Doch obwohl sich in den letzten 40 Jahren die Zahl der Kaiserschnitte versechsfacht hat (von 5% auf 33% in Australien, in anderen Ländern noch viel mehr), blieb die Zahl der Kinder mit Spastischer Lähmung konstant bei  2-2.5 pro 1000 Geburten. Die tatsächliche Ursache für die Spastische Lähmung muss etwas anderes sein, die Art der Geburt ist nicht ausschlaggebend. Als wahrscheinlich wird nun ein genetischer Grund (Mutationen in einer Reihe von Genen, sechs sind bisher bekannt) angenommen, denkbar sind auch Umwelteinflüsse, wie z. B. Infektionen. Dies wird nun von der  Australian Collaborative Cerebral Palsy Research Group untersucht.

Das Ergebnis der Metastudie ist auch rechtlich von Bedeutung. Häufig wird die Verantwortung für eine spastische Lähmung darauf geschoben, dass kein Kaiserschnitt durchgeführt wurde, oder bei einem Kaiserschnitt, dieser zu spät erfolgte. Betroffene Eltern beschuldigen dann den begleitenden Gynäkologen oder die Hebamme und verklagen diese auf Schadensersatz/Schmerzensgeld vor Gericht. Doch auch bei geplanten Kaiserschnitten sind die Fälle von Spastischer Lähmung nicht seltener, die Annahme, dass ein vermutlich „rechtzeitigerer“ Kaiserschnitt diese Behinderung der Kinder verhindert hätte, ist laut der neuen Metastudie nicht evidenzbasiert.

Das Damoklesschwert Schadensersatzklage gegen Arzt und Hebamme hängt über jeder Geburt und es gibt eine Reihe von Komplikationen bei denen von medizinischer Seite eingegriffen werden muss! Aber man kann annehmen, dass die Angst vor Spastischer Lähmung wegen möglichem Sauerstoffmangel,  wohl oft zu unnötigem und auch Mutter und Kind schädigenden Aktionismus in Form von Eingriffen in den Geburtsablauf, z. B. Schnittentbindung, führt.  Link

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